Am 02.06.2023 ist in Deutschland ein neues Gesetz in Kraft getreten, das Hinweisgeberschutzgesetz. Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen ab 50 Mitarbeitern sowie öffentliche Stellen gesetzlich dazu, eine interne Meldestelle für Hinweisgeber (auch Whistleblower genannt) einzurichten. Ziel dieser Maßnahme ist es, Hinweisgeber zu schützen und ihnen sowie Unternehmen/Behörden die Möglichkeit zu geben, potentzielle Missstände oder rechtswidriges Verhalten zu melden.
Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Gesetzes habe ich mit der Anwaltskollegin Elisabeth Wucherer die Regelwerk - Die Kanzlei gegründet, die sich auf Compliance – v.a. im Zusammenhang mit dem Hinweisgeberschutzgesetz – spezialisiert hat.
Hier finden Sie weitere Informationen auf unserer Website.
Besuchen Sie doch gern auch direkt Regelwerk-Die Kanzlei und erfahren Sie mehr über Regelwerk.